Eine Schulpartnerschaft lebt vor allem vom gegenseitigen Kontakt. Insbesondere Schülerreisen sind eine tolle Möglichkeit um diesen partnerschaftlichen Kontakt zu pflegen oder um erstmalig in den Kontakt mit einer zukünftigen Partnerschule in Ruanda zu treten.
In den vergangenen Jahren haben rheinland-pfälzische und ruandische Schulen immer wieder den Weg zueinander gesucht und somit die eigene Schulpartnerschaft, aber auch die Länderpartnerschaft zwischen Rheinland-Pfalz und Ruanda mit Leben gefüllt. Der Austausch zwischen ruandischen und deutschen Schülern/innen nimmt einen besonderen Platz in der Länderpartnerschaft ein. Die Erfahrungen und Erlebnisse einer solchen Reise prägen die SchülerInnen nachhaltig und begleiten sie ein Leben lang. Ganz im Sinne des globalen Lernens ermöglichen Schülerreisen einen Perspektivwechsel, fördern das gegenseitige Verständnis, stärken interkulturelle Kompetenzen und tragen letztlich dazu bei, kulturelle Schranken zu überwinden.
Dies hier ist eine Zusammenfassung von häufig gestellten Fragen zum Thema Schülerreisen nach Ruanda.
Download Schülerreisen nach RuandaWenn Sie die Durchführung einer Schülerreise nach Ruanda planen, bieten sich verschiedene Förderprogramme an, welche Sie bei diesem Vorhaben unterstützen. Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenfassung zu den einzelnen Fördermöglichkeiten. Für alle weiteren Informationen besuchen Sie bitte die Internetseite des jeweiligen Programms.
Finanzielle Unterstützung durch den Begegnungsfonds
Es gibt die Möglichkeit über das Ruanda Referat (Staatskanzlei RLP, Abteilung 5, Referat 252) einen Antrag auf finanzielle Unterstützung der Schülerreise nach/aus Ruanda zu stellen.
- Die Bewerbungsfrist für Reisen im Folgejahr ist der 31.10 jeden Jahres.
- Je nach Eingang des Antrages und Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln wird der Antrag zunächst geprüft und ggf. bewilligt.
- Unter anderem gilt: Frühestens alle zwei Jahre werden Begegnungsreisen gefördert. Handelt es sich allerdings bei der Begegnungsreise um die erste persönliche Begegnung beider Schulen, kann im Folgejahr ein Gegenbesuch nach Ruanda über den Begegnungsfonds gefördert werden.
REISEN AUS RUANDA: Die Flugkosten für die ruandischen Schüler/innen können bis zu 100 % aus dem Fonds getragen werden. Die Flüge werden vom Koordinationsbüro in Kigali gebucht und unmittelbar mit dem Referat abgerechnet. Es können die Flugkosten für bis zu sechs Schüler/innen sowie bis zu zwei Begleitpersonen beantragt werden. Die rheinland-pfälzische Schule erklärt sich bereit, sämtliche Kosten des Aufenthalts zu tragen. Auch ist der lokale Partner für die Einladung und das Besuchsprogramm zuständig. Die rheinland-pfälzische Schule erstellt einen Bericht über die Begegnungsreise für das Referat.
REISEN NACH RUANDA: Studierende sowie Schüler/innen aus Rheinland-Pfalz, die nach Ruanda reisen, können einen Zuschuss in Höhe von 200 € p.P. beantragen. Anträge von Schüler/innen, deren Schule eine offizielle Schulpartnerschaft im Rahmen unserer Partnerschaft pflegen, werden vorrangig behandelt. Die Anträge werden nach Eingang im Referat berücksichtigt und bearbeitet. Hier gelten folgende Bedingungen für die Gewährleistung des Reisekostenzuschusses:
1. Die Rechnung des jeweiligen Flugtickets wird eingereicht.
2. Die zu begünstigten Schüler/innen verfügen über kein Einkommen von mehr als 590 €.
3. Ein Reisebericht wird erstellt und im Nachgang zur Reise eingereicht.
Weitere Fragen und Einzelheiten zum Antragsverfahren:
Frau Dr. Carola Stein
Abteilung 5, Referat 252: Partnerland Ruanda / Entwicklungszusammenarbeit
Peter Altmeier Allee 1
55116 Mainz
06131-16-6455
Entwicklungspolitisches Schulaustauschprogramm (ENSA)
Besonderheiten des ENSA Programms
Das ENSA Programm unterstützt Schülerreisen nicht nur finanziell, sondern bietet den Schulen eine qualifizierende inhaltliche Begleitung im Vorfeld und in der Nachbearbeitung der Schulbegegnungen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden sowohl ca. einwöchige Anbahnungsreisen (zur erstmaligen Kontaktaufnahme zwischen Schulen), als auch ca. zweiwöchige Begegnungsreisen (bei bereits bestehenden Schulpartnerschaften) in Deutschland (incoming) sowie im Partnerland (outgoing). Die inhaltliche Vor- und Nachbereitung der Akteurinnen und Akteure in Deutschland wird ebenfalls durch ENSA gefördert.
Finanzielle Unterstützung bei ENSA
Die ca. einwöchigen Anbahnungsreisen werden mit max. 7000 € gefördert, die ca. zweiwöchige Begegnungsreisen mit max. 14.000 €.
Alle weiteren Informationen zum ENSA-Programm finden Sie hier.
Brot für die Welt
Was wird gefördert?
Gefördert werden ökumenische Begegnungsprogramme zwischen Partnerschaftsgruppen (incoming und outgoing), wenn sie in langfristige entwicklungspolitische Bildungsprogramme eingebettet sind.
Gefördert werden Reisegruppen mit maximal 8 Personen.
Was gibt es zu beachten?
Anträge können nur von außerschulischen Trägern (eingetragene Vereine, kirchliche Einrichtungen etc.) gestellt werden, dazu gehören auch Fördervereine von Schulen. Schulen selbst können keine Anträge stellen.
Die Förderung von Brot für die Welt hat reaktiven Charakter. Formate und Themen werden nicht vorgegeben, sondern folgen der Vielfalt der Arbeitsformen und inhaltlichen Schwerpunkte der Antragsteller. Je nach Format kann die Maßnahme aus unterschiedlichen Förderlinien von Brot für die Welt gefördert werden, z.B. Einzelveranstaltungen, Projekttage, Lernreisen, Kulturveranstaltungen etc.
Alle weiteren Informationen zur Förderung durch Brot für die Welt finden Sie hier.
Jenny Bauer
Abteilung 5, Referat 252: Partnerland Ruanda / Entwicklungszusammenarbeit
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
Peter Altmeier Allee 1
55116 Mainz
Tel.: 06131/16-6458
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Layla Engeln
Verein Partnerschaft Rheinland-Pfalz/Ruanda e.V.
Fuststraße 4
55116 Mainz
Tel.: 06131/16-3356
E-Mail senden